Das folgende Entschädigungsformular für durchgeführte Jugend+Hund-Lager muss 14 Tage nach Abschluss des Lagers bei der Kommission Jugend+Hund eingereicht werden.
Wichtig: Entschädigungsberechtigt sind TN ohne Leiterfunktion zwischen 9 und 20 Jahren.
Entschädigungsberechtigt sind nur brevetierte J+H-Leiter:innen mit erfüllter Fortbildungspflicht.
Ich bestätige die Richtigkeit der im Formular aufgeführten Daten und akzeptiere die Datenschutzerklärung.*