Das folgende Entschädigungsformular für durchgeführte Jugend+Hund-Lager muss 14 Tage nach Abschluss des Lagers bei der Kommission Jugend+Hund eingereicht werden.
Infos zum Lager
(i) Wichtig: Entschädigungsberechtigt sind TN ohne Leiterfunktion zwischen 9 und 20 Jahren.
(i) Entschädigungsberechtigt sind nur brevetierte J+H-Leiter:innen mit erfüllter Fortbildungspflicht. Bitte deshalb je Leiter:in Namen, Vornamen, Brevet und Anzahl Tage vor Ort angeben.
Infos zur Kontaktperson (Hauptleiter:in)
Richtigkeit der Angaben
Ich bestätige die Richtigkeit der im Formular ausgefüllten Angaben. *